Technologisch vorn
Das Labor zahnkruse in Hamburg-Bergedorf
ist der zahntechnischer Dienstleister
für Präzision & Ästhetik
Mit unserem Labor haben wir die digitale Zukunft
längst eingeläutet und bieten Ihnen
mit dem Intraoralscannen
die Schnittstelle zwischen Ihrer Zahnarztpraxis
und unserem Labor an
Als zahnkruse Kunde profitieren Sie von allen Vorteilen
der automatisierten Fertigungstechnik
und von dem Erfahrungsschatz
eines seit 4Jahrzehnten etablierten Unternehmens
zahnkruse fertigt nur Produkte ,
die mit Blick auf Ästhetik, Funktion und Biokompatibilität höchsten Qualitätsansprüchen entsprechen.
Wir kennen die Branche und wir wissen, worauf Sie
und Ihre Patienten Wert legen :
verbindliche Lieferfristen,
attraktive Preise
und individuellen Service.
KFO-Zahntechnikerin
der digitale Wandel in der Zahntechnik bringt
viele Vorteile , sowohl für die Patienten als auch
die zahnärztlichen Behandler
uns hilft dabei die gesteigerte Präzision und die
raschere Fertigung von Vorprodukten zur hand -
werklichen Perfektion und Detailgestaltung
Seit nun schon über 40 Jahren bekennt sich mein
Dentalteam zu überzeugenden Leistungen
Neue Techniken , neue Materialien , neue Methoden
haben immer wieder neue Möglichkeiten eröffnet
In topmodernen Laborräumen fertigen wir für Sie
Zahntechnik der Extraklasse
Natürlich: Made in Hamburg
der digitale Wandel
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der zahnkruse Labor e.K. Torben Friedrichsen, Hamburg
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen.
Bei Paßungenauigkeiten muß die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen,
neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. nachzureichen.
Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluß auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen.
Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenk etc.) können
mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Mißerfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Preise
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung. Sie sind jedoch unverbindlich.
Lieferzeit
Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben. Eine Verbindlichkeit aus den von uns gemachten Angaben entsteht jedoch nicht. Lieferbedingungen, die bei uns oder bei meinen Lieferanten ohne Verschulden eintreten (höhere Gewalt), entbinden mich auf die Dauer der Lieferbehinderung von der Lieferzusage.
Zahlung
Die Monatssammelrechnungen sind zahlbar rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
Skontobeträge sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von der Monatssammelrechnung in Abzug zu bringen.
Die Genehmigung Skonto zu ziehen ist von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen aufzuheben.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen,
auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg-Bergedorf als Sitz des zahntechnischen Betriebs.
Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechtes finden keine Anwendung.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers,
derzeit Hamburg-Bergedorf
Im Sinne einer angenehmen Zusammenarbeit